Allgemeine Geschäftsbedingungen.

der Fa. Roth & Bielmeier GmbH: Stand 01/2019

 


Für Verbraucher im Sinn von § 13 BGB gelten ausschließlich die Abschnitte III. Widerrufsrecht nach
§ 312 d BGB, VII. Eigentumsvorbehalt und X. Schadensersatz Ziffer 1 bis 4 unserer nachfolgenden AGB.
Ansonsten kommen die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung.


I. Allgemeines


Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Roth & Bielmeier GmbH, Sorgwiesen 5, 90530 Wendelstein
und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Lieferbedingungen in ihrer zum
Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen sowie Abreden,
Zusicherungen und ähnliches sind nur verbindlich, wenn Roth & Bielmeier sie schriftlich oder in Textform
bestätigt und in diesem Fall nur für die Bestellung, für die sie vereinbart wurden. Roth & Bielmeier
widerspricht ausdrücklich etwaigen Einkaufsbedingungen des Kunden.


II. Angebote und Vertragsschluss


1. Angebote von Roth & Bielmeier richten sich nur an Großkunden, mittelständische und kleine
Unternehmen.


2. Alle von Roth & Bielmeier in Katalogen, Preislisten, Anzeigen, elektronischen Medien und dergleichen
angegebenen, abgedruckten oder gespeicherten Angebote und Preisangaben sind stets unverbindlich
und freibleibend.


3. Der Kunde prüft vor der Bestellung in eigener Verantwortung, ob die bestellten Waren bzw. die
beauftragten Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Der Kunde muss sich im
Zweifel vor Vertragsschluss sachkundig beraten lassen.


4. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch verbindliche Annahme der Kundenbestellung durch
Roth & Bielmeier zustande. Der Kunde verzichtet hierbei auf den Zugang einer Annahmeerklärung,
§ 151 Satz 1 BGB. über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von Roth & Bielmeier durch eine
Auftragsbestätigung oder spätestens durch Auslieferung der bestellten Waren, durch Angebot der Ware
zur Abholung oder durch Angebot oder Erbringen der beauftragten sonstigen Leistung informiert.


5. Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, so behält sich Roth & Bielmeier vor, durch eine
automatisierte elektronische Erklärung den Zugang und den übermittelten Inhalt der Bestellung technisch
zu bestätigen. Eine solche automatisierte elektronische Erklärung stellt keine verbindliche Annahme des
Vertragsangebots des Kunden dar.


6. Sollte Roth & Bielmeier nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei
Roth & Bielmeier verfügbar ist, aus rechtlichen Gründen nicht geliefert oder eine sonstige Leistung aus
von Roth & Bielmeier nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr erbracht werden kann, kann
Roth & Bielmeier entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten
oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird Roth & Bielmeier umgehend nach
einem Rücktritt vom Vertrag durch Roth & Bielmeier oder den Kunden erstatten.


III. Widerrufsrecht nach §312 d BGB


1. Roth & Bielmeier liefert grundsätzlich nur an gewerbliche Abnehmer. Für den Fall, dass der Kunde ein
Verbraucher im Sinn des §13 BGB ist, steht diesem bei Fernabsatzverträgen (BGB § 312b) ein
Widerrufsrecht zu. Der Kunde kann in diesem Fall seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne
Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Kaufsache
widerrufen. Die Frist beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden, frühestens jedoch mit Erhalt dieser
Belehrung.


2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware.
Der Widerruf ist zu richten an: Roth & Bielmeier GmbH, Sorgwiesen 5, 90530 Wendelstein.


3. Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die
Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist.


4. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurück zu sendenden Ware einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt,
oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls trägt
Roth & Bielmeier die Kosten der Rücksendung. Versandkosten werden von Roth & Bielmeier grundsätzlich
nur in Höhe der günstigsten Versandart erstattet (Standardpaket Deutsche Post AG).
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung
der Widerrufserklärung erfüllen.


IV. Erfüllungsort und Gefahrübergang


1. Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz von Roth & Bielmeier in Wendelstein oder
bei Versendung von Waren der Versandort des ersten Versenders, der für Roth & Bielmeier tätig wird.


2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe
der Ware an den Transporteur oder mit Anzeige, dass die Ware zu Abholung am Erfüllungsort bereit steht
auf den Kunden über. Bei Rücksendungen an Roth & Bielmeier geht die Gefahr erst mit Übergabe der
Ware in den Geschäfts- bzw.- Lagerräumen von Roth & Bielmeier über.


3. Vorstehende Vorschriften gelten nicht beim Verbrauchsgüterkauf.


V. Lieferung


1. Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich die Ware mit den Eigenschaften und Spezifikationen, die
sich aus der Produktbeschreibung von Roth & Bielmeier ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben oder
Garantien gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden.


2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager in der Regel innerhalb von vier Wochen
nach Vertragsschluss an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ein Versand der Ware erfolgt stets
im Auftrag und auf Kosten des Kunden durch einen Transporteur nach Wahl von Roth & Bielmeier.
Roth & Bielmeier ist zu Teillieferungen berechtigt.


3. Dem kaufmännischen Kunden obliegt es, die Ware gemäß § 377 HGB zu untersuchen und eventuelle
offene Mängel, sonstige Abweichungen und Fehlmengen unverzüglich anzuzeigen. Unerhebliche
Abweichungen der Ware bleiben außer Betracht. Geht innerhalb von 10 Werktagen nach Empfang der
Lieferung keine Rüge bei Roth & Bielmeier ein, gilt die Ware als genehmigt.


VI. Termine


1. Vereinbarungen oder Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind nur verbindlich, wenn sie in
schriftlicher Form erfolgen. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen ebenfalls der
Schriftform. Nachfristen müssen angemessen sein. Sie dürfen nicht kürzer als 10 Werktage sein.


2. Für den Zeitraum, in dem Roth & Bielmeier auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden
wartet, verlängern sich Lieferungs- und Leistungsfristen entsprechend. Gleiches gilt, wenn
Roth & Bielmeier an der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages aufgrund von unvorhersehbaren
Umständen gehindert ist, die weder Roth & Bielmeier noch ein Erfüllungsgehilfe von Roth & Bielmeier zu
vertreten hat. Solche Umstände sind insbesondere anzunehmen bei durch Arbeitskampf bedingten Streiks
oder Aussperrungen und bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse außerhalb der
Beeinflussungsmöglichkeit von Roth & Bielmeier. Vom Beginn und Ende sowie von der Art des
Hindernisses wird Roth & Bielmeier dem Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen. Wenn der Kunde die
Verzögerung zu vertreten hat, stellt Roth & Bielmeier angefallene Mehrkosten in Rechnung.


3. Sollte Roth & Bielmeier in Verzug geraten, ihre Leistungen nicht oder nicht wie geschuldet erbringen
und steht dem Kunden ein Wahlrecht zwischen Lieferung, Rücktritt und/oder Schadensersatz zu,
so hat der Kunde dieses Wahlrecht innerhalb einer Woche seit dem Entstehen des Wahlrechts gegenüber
Roth & Bielmeier schriftlich auszuüben, andernfalls wird vermutet, dass Roth & Bielmeier zur weiteren
Leistung berechtigt ist und der Kunde keine Rechte aus Leistungsstörungen geltend macht.


VII. Eigentumsvorbehalt


1. Roth & Bielmeier behält sich das Eigentum an der ausgelieferten Ware bis zum endgültigen und
vollständigen Ausgleich aller bestehenden und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Kunden vor.


2. Der Kunde ist als Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zur ordnungsgemäßen
Pflege und Sicherung verpflichtet. Eine Weiterveräußerung sowie die Verarbeitung, Vermischung, Montage
und sonstige Verwertung der Vorbehaltsware ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet.
Hieraus entstehende Forderungen werden im voraus an Roth & Bielmeier abgetreten
(verlängerter Eigentumsvorbehalt), ohne dass es noch einer gesonderten Abtretungserklärung des
Kunden an Roth & Bielmeier im Einzelfall bedarf. Die Forderungen dürfen vom Kunden nicht in ein
Kontokorrentverhältnis gestellt werden. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen bis auf Widerruf
einzuziehen, und verpflichtet, eingezogene Forderungen gesondert zu verwahren und unmittelbar an
Roth & Bielmeier abzuführen.


3. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Beeinträchtigungen des
Vorbehaltseigentums (insbesondere durch Pfändungen) hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen und das
Bestehen des Eigentumsvorbehalts gegenüber dem Drittgläubiger eidesstattlich zu versichern.


4. Übersteigt der Wert der Roth & Bielmeier hiernach zustehenden Sicherheiten den noch offenen Betrag
ihrer Forderungen gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 10%, so wird Roth & Bielmeier insoweit auf
Verlangen des Kunden nach Wahl von Roth & Bielmeier Sicherheiten freigeben.


VIII. Zahlungsbedingungen


1. Preisangaben von Roth & Bielmeier sind, soweit nicht ausdrücklich als Bruttopreis oder mit
Mehrwertsteuer ausgewiesen, stets Nettopreise. Bei Nettopreisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer
in ihrer jeweilig aktuellen gesetzlichen Höhe hinzu.


2. Soweit Preise oder Kosten für sonstige Leistungen, Fahrtkosten, Spesen, Versand- und
Telekommunikationskosten nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden, ist Roth & Bielmeier
berechtigt, diese entsprechend zu berechnen.


3. Die Übergabe oder Lieferung von Waren erfolgt grundsätzlich gegen Vorauszahlung,
Verrechnungsscheck oder gegen Zahlung per Nachnahme, eine Auslieferung gegen Rechnung hingegen
unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Kreditprüfung. Rechnungen von Roth & Bielmeier sind sofort mit
Zugang zur Zahlung fällig und vom Kunden innerhalb von zwei Wochen ohne Abzüge zu bezahlen.


4. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichtungen in Verzug, ist Roth & Bielmeier berechtigt, dem
Kunden für jede Mahnung eine angemessene Gebühr in Höhe vom mindestens Euro 5,00 zu berechnen,
es sei denn, der Kunde weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind.
Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.


5. Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt
oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift wegen mangelnder Deckung nicht einlöst, kann
Roth & Bielmeier sämtliche bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig stellen.


6. Roth & Bielmeier behält sich im Übrigen zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor,
bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung,
Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen. Werden nach Vertragsabschluss Tatsachen
bekannt, die objektiv Zweifel begründen, dass die pflichtgemäße Vertragserfüllung durch den Kunden
erfolgt, wie z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit oder Erfüllungsverweigerung, ist Roth & Bielmeier berechtigt,
Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag
zurückzutreten.


IX. Mängelhaftung


1. Roth & Bielmeier gewährleistet, dass neue Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden frei von
Sachmängeln ist, d.h. dass sie sich für die im Vertrag vorausgesetzten Verwendungen oder sich für die
gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Waren der gleichen Art üblich
ist und die der Verkäufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung von Roth & Bielmeier
bzw. des Herstellers erwarten kann. Roth & Bielmeier haftet, soweit kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt,
nicht für Mängel von gebrauchten Waren.


2. Liegt ein Mangel einer neuen Kaufsache vor und wird dieser Mangel vom Kunden nicht genehmigt, kann
der Kunde von Roth & Bielmeier Nacherfüllung verlangen. Mängel sind hierbei schriftlich anzuzeigen.
Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Roth & Bielmeier durch Neulieferung oder Nachbesserung.
Der Kunde kann Neulieferung oder Nachbesserung dann verlangen, falls ihm die jeweils andere Form der
Nacherfüllung nicht zumutbar ist.


3. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung,
Eingrenzung und Dokumentation der Mängel. Er überlässt Roth & Bielmeier im Mangelfall alle verfügbaren
Informationen und unterstützt die Mangelbeseitigung im Rahmen seiner vertraglichen
Mitwirkungspflichten. Soweit es sachdienlich und dem Kunden zuzumuten ist, kann die Mängelbeseitigung
auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen erfolgen.


4. Falls die Nacherfüllung nach zwei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist
von mindestens zwei Wochen endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen
herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Andere Rechte des Kunden aufgrund des Mangels
wie z.B. Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung, Vertragskosten sind
ausgeschlossen. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten
Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien
Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.


5. Erlangt der Kunde im Rahmen der Nacherfüllung durch Lieferung eine neue Sache oder tritt er zurück,
so ist er zur Rückgewähr der zuerst gelieferten Sache und zum Wertersatz verpflichtet; darüber hinaus
hat er die gezogenen Nutzungen zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der
Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einer Nutzungsvergütung in
folgender Höhe aus: bei einer Nutzungsdauer von ein bis drei Monaten 10% des Verkaufspreises, 20% bei
Nutzung von bis zu sechs Monaten, 30% bei Nutzung bis zwölf Monaten und 50% bei einer Nutzung von
mehr als zwölf bis zu vierundzwanzig Monaten.


6. Stellt sich heraus, dass ein Mangel zu Unrecht angezeigt wurde oder wird Roth & Bielmeier bei
Störungen tätig, die durch die Umgebung der vertragsgegenständlichen Soft- und Hardware, deren
Veränderungen durch den Kunden oder unzureichende Bedienung hervorgerufen wurden, so kann Roth &
Bielmeier den hierbei entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.


7. Bei Waren, die zur Nutzung für gewerbliche oder selbständige berufliche Zwecke bestimmt sind,
verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang.


X. Schadensersatz


1. Roth & Bielmeier haftet in voller Höhe für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus sind
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit nicht eine zwingende
gesetzliche Haftung besteht, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen einer Garantie oder der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten.


2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Roth & Bielmeier ist auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


3. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Roth & Bielmeier nur, wenn der Kunde die Daten
regelmäßig so gesichert hat, dass die Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen
Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Vor Überlassung von Datenträgern,
insbesondere bei Übersendung von Festplatten und kompletten PC-Systemen, hat der Kunde stets eine
Datensicherung durchzuführen. Ist ihm eine Sicherung nicht möglich, diese aber für ihn notwendig, so hat
er Roth & Bielmeier hiervon rechtzeitig zu unterrichten und ggf. mit der Sicherung gesondert zu
beauftragen. Die Haftung von Roth & Bielmeier für verlorene Daten ist auf den
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, es sei denn, die Datenverluste wurden von Roth & Bielmeier
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.


4. Soweit die Haftung von Roth & Bielmeier ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.


5. Für Schadensansprüche des Kunden außerhalb der Mängelhaftung gilt eine Verjährungsfrist von einem
Jahr. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde vom
Schadensereignis Kenntnis erlangt.


XI. Datenschutz


1. Die Adresse des Kunden wird für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung elektronisch gespeichert. Mit
einer Bestellung erteilt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung der uns im Rahmen
der vertraglichen Beziehungen bekannt gewordenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des
Vertragsverhältnisses, soweit dies zur Durchführung oder Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Die
Behandlung der überlassenen personenbezogenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes.


2. Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung ist Roth & Bielmeier berechtigt, einen
Datenaustausch mit Kredit-Dienstleistungsunternehmen wie z.B. der Schufa vorzunehmen.


XII. Sonstiges


1. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder von Roth & Bielmeier schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der
Kunde nur auf Ansprüche aus dem konkreten Vertrag stützen. Eine Abtretung von Ansprüchen ist nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung von Roth & Bielmeier zulässig.


2. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Roth & Bielmeier und dem Besteller sowie auf die jeweiligen
Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des
UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.


3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so
soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten
sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame zu vereinbaren, die, soweit rechtlich
möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der
in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche
gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.


4. Soweit der Kunde Kaufmann, einen solchem gleichgestellt oder eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Nürnberg als vereinbart. Roth & Bielmeier ist jedoch
auch berechtigt, einen Rechtsstreit am Sitz des Bestellers zu führen.

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